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BVerwG, 23.10.1981 - 1 B 125.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertrauen in eine Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.03.1981 - 1 X 73
- BVerwG, 23.10.1981 - 1 B 125.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 1 B 125.81
Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört, daß verdeutlicht wird, es hätte etwas vorgetragen werden können, was im Rahmen der zu treffenden Entscheidung möglicherweise von Belang gewesen wäre (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105;… Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 109 und vom 30. März 1981 - BVerwG 1 B 763.80 -). - BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77
Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 1 B 125.81
Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört, daß verdeutlicht wird, es hätte etwas vorgetragen werden können, was im Rahmen der zu treffenden Entscheidung möglicherweise von Belang gewesen wäre (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 109 und vom 30. März 1981 - BVerwG 1 B 763.80 -). - BVerwG, 30.03.1981 - 1 B 763.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1981 - 1 B 125.81
Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört, daß verdeutlicht wird, es hätte etwas vorgetragen werden können, was im Rahmen der zu treffenden Entscheidung möglicherweise von Belang gewesen wäre (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105;… Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - Buchholz a.a.O. Nr. 109 und vom 30. März 1981 - BVerwG 1 B 763.80 -).